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Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Widerrufsrecht
I. Geltungsbereich
- Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen
der pro)Sales GmbH, Ferdinand-Porsche-Str. 16, 63500 Seligenstadt
(im nachfolgenden Verkäuferin) liegen ausschließlich
diese Bestimmungen zugrunde.
- In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen
dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge
getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
- Unsere Angebote richten sich nur an gewerbliche Abnehmer. Verbraucher
im Sinne von § 13 BGB werden nicht beliefert.
II. Angebot und Vertragsschluss
- Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss
eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb
von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung
oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen
Frist annehmen.
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei
denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
haben.
- An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen
Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie
sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit
unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig
davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
III. Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung
nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche
Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen
Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausweisen.
- Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Der
Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung
bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der
Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die
Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
- Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten
die gesetzlichen Regelungen.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt,
wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
IV. Liefer- und Leistungszeit
- Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als
verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich
unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt
erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso
hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß
und rechtzeitig zu erfüllen.
- Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein
Fixgeschäft i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von §
376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches
gilt, wenn der Käufer infolge eines von uns zu vertretenden
Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an
der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem
Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf
einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des
Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.
Ebenso haften wir dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen
Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei
uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf
einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des
Vertrages beruht.
- Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug
auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen
mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt
ist.
- Ansonsten kann der Käufer im Falle eines von uns zu vertretenden
Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs eine
pauschalierte Entschädigung i.H.v. 3 % des Lieferwertes,
maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes, geltend machen.
- Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden
Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche
und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch
wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben
unberührt.
- Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt,
soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt,
Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen
zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten
schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen
Untergangs auf den Käufer über.
V. Gefahrübergang, Versand, Verpackung
- Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des
Käufers. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart
und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu
berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch
bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des
Käufers.
- Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach
Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen
sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der
Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
- Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers
verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr
des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft
dem Versand gleich.
- Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung
durch eine Transportversicherung absichern.
VI. Sach- und Rechtsmängel, Haftung
- Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn
der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-
und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Bei berechtigten Mängelrügen, sind wir unter Ausschluss
der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder
den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung
verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen
Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt
sind. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung
zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers
durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer
neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung
die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen,
weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen,
kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als
fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands
weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer
zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden
Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend
machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht
des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen
zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
- Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren
ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei
denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall
gelten die gesetzlichen Regelungen. Unsere Pflichten aus Abschnitt
VI Ziff. 4 und Abschnitt VI Ziff. 5 bleiben hiervon unberührt.
- Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme
der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises
auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn
der Abnehmer des Käufers als Verbraucher der verkauften neuen
beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels
dieser Ware gegenüber dem Käufer die Rücknahme
der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen
konnte oder dem Käufer ein ebensolcher daraus resultierender
Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Wir sind darüber
hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Käufers, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die
dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung
aufgrund eines bei Gefahrübergang von uns auf den Käufer
vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist
ausgeschlossen, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
- Die Verpflichtung gemäß Abschnitt VI Ziff. 4 ist
ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen
oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht
von uns herrühren, oder wenn der Käufer gegenüber
dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die
Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer
selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung
der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher
verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm
gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn
der Käufer gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen
übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
- Wir haften unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen
nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben,
Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen
Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie
für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst
werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen
Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften
wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber
die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen
Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich
gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der
Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie
abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für
Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit
oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten,
haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen
Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
erfasst ist.
- Wir haften auch für Schäden, die wir durch einfache
fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen
verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig
vertraut und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur, soweit die
Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar
sind.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies
gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder
Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der
Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere Haftung gemäß
Abschnitt IV Ziff. 2 bis Abschnitt IV Ziff. 5 dieses Vertrages.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels
verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht
im Fall von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren
Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir, unsere gesetzlichen
Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt
haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
gehandelt haben.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen
den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die
gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des
vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug,
haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das
Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die
Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt
vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses
ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware
nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen
Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös
mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
- Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln
und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten,
die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten
rechtzeitig durchzuführen.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen
und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte
durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder
außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür
der Käufer.
- Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei
obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes
Recht
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und
Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie
sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden
Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen
ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer
auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen.
- Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich
nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
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